AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)

der Firma ka-to hockey OG

FN 430259i, UID: ATU69497868, Graf Starhemberg-Gasse 43/18, 1040 Wien, Österreich
(im folgenden als KATO).

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften gelangen nicht zur Anwendung. Wir widersprechen solchen hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
KATO ist authorisiert, die Verkaufsbedingungen im eigenen Ermessen entsprechend anzupassen, wenn dies notwendig erscheint. KATO behält sich auch das Recht vor aufgrund von Druckfehlern, prdouktionsseitigen Preisänderungen, signifikanten Änderungen der Inflationsrate oder veränderten Bedingungen für unsere Lieferanten und Produzenten von Waren, Preise entsprechend anzupassen. Die gültigen Vertragsbedingungen findet der Kunde auf unserer Website www.jer53y.at zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, beziehungsweise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Beim Zeitpunkt der Bestellung oder Bestätigung der Bestellung akzeptiert der Kunde die dort festgelegten Vertragsbedingungen und Kaufrichtlinien.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend.
Der Vertrag für die Produktion und die Lieferung von Waren entsteht bei der Bestellung der Produkte. Beziehungsweise bei der Bestätigung der Bestellung, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist.

3. Schutz von Unterlagen / Geheimhaltung

Bilder, Logos, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Wir (KATO und Jersey53) behalten uns das Recht vor, unser Logo auf jedem Produkt zu platzieren. Es ist aber möglich, sich mit uns zu arrangieren, Logos nicht abzubilden. Dies kann unter Umständen mit Kosten verbunden sein.
Wir sind nicht verantwortlich für zur Verfügung gestellte Logos. Das Recht, diese zu verwenden (Copyright) muss vom Kunden mit den entsprechenden Firmen geklärt werden. Ebenso verhält es sich mit der Größe der Abbildung und der Platzierung auf dem Produkt.

4. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss.
Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

5. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

6. Transport – Gefahrtragung

Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung – ka-to hockey OG, Graf Starhemberg-Gasse 43/18, 1040 Wien.

9. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Der Liefertermin wird nur rund vereinbart. Bei Verzug bedarf es keines Rücktritts.

9.1. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 3,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

10. Stornogebühren/Reuegeld

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für personalisierte und extra angefertigte Ware keinen Rücktritt vom Kauf akzeptieren können.
Nach Beauftragung, bzw. Produktionsbeginn ist der Kunde verantwortlich für sämtliche entstandenen Kosten. Der Kunde wird über diese Kosten informiert und sie werden entsprechend in Rechnung gestellt.
Wird die Bestellung storniert und somit vom Vertrag zurückgetreten, und es sind noch keine Kosten angefallen (vor Produktionsbeginn), beträgt die Stornogebühr 50% des Warenwertes, bzw. des Kaufpreises.

11. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

12. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 24 Monate.

12.1.Regressanspruch gem. § 933b ABGB

Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

13. Schadenersatz

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

14. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Reklamationen können nicht akzeptiert werden, wenn das Produkt offensichtliche Tragespuren aufweist und der Schaden beim Tragen entstanden ist. Wir sind nach Auslieferung nicht verantwortlich für unangemessene Lagerung oder Handhabung des Produktes, sowie unsachgemäßes Waschen oder nicht fachgerechte Reinigung.

15. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

16. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

17. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Mängelanzeigen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. (E-Mail reicht.)

18. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

19. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit

20.1. Inländische und internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Englische Version:
All disputes arising out of this contract or related to its violation, termination or nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration and Conciliation of the International Arbitral Centre of the Austrian Federal Economic Chamber in Vienna (Vienna Rules) by one or more arbitrators appointed in accordance with these rules.

20.2 Schiedsgerichtsbarkeit bei der Internationalen Handelskammer in Paris

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Die Bestimmungen zum Eilschiedsverfahren finden keine Anwendung.
Englische Version:
All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.
The Emergency Arbitrator Provisions shall not apply.

21. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.